Besten für Schreinerarbeiten z.B. Einbaumöbel/Küchen/Garderoben etc. Anfordern bei der Neubau Zertifizierung Gebäude.
Aus meiner Sicht sind diese Bauteile nach ENV1.2 nicht zu bewerten. Ebenso verstehe ich die QNG Anforderungen. Nach DGNB ist u.a. in Zeile 47 a/b allerdings Anforderungen für diese Bauteile definiert.
Außerdem sehe ich es sehr kritisch hier keine Anforderungen zu definieren, da für SOC1.2 (Innenraumluftmessung) die Einbaumöbel mit berücksichtigt werden.
Wie wird das im Allgemeinen gehandhabt? Gibt es seitens der DGNB eine Empfehlung?
Meiner Auffassung nach werden im Abschnitt Methode (siehe Zitat unten) die relevanten zu betrachtenden Flächen benannt, wobei Einbaumöbel etc. nicht bedacht werden. Ich habe ein ähnliches Problem in einer Produktionsstätte, konkret ob Einbauten für die spätere Produktion (Maschinen, Kräne, etc.). Über eine Beantwortung/Bestätigung der DGNB würde ich mich deshalb auch freuen!
"Daraus resultierend sind folgende Flächen zu betrachten: