DGNB Auditorenforum
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Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
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Hinweis zu der Einzelanforderung „13.3 (Alt:13.1) Halogenierte Kältemittel“ aus dem Anhangdokument 3.1.3 - Kältemittel
Regel: Wenn die Einzelanforderung „13.3 (Alt:13.1) Halogenierte Kältemittel“ aus dem Anhangdokument 3.1.3" nicht erfüllt wird*, aber ergänzend zu den LCA-Bilanzierungsregeln des QNG gemäß der Anhangdokumente 3.1.1 und 3.2.1.1 die Regelungen der Sonderberechnungsvorschrift F-Gase (Anhangdokument 3.3 Sonderberechnungsvorschrift F-Gase zu LCA Bilanzierungsregeln QNG) angewandt werden, dürfen QNG-Plus und QNG-Premium den Gebäuden zuerkannt werden (siehe Regelung aus "Anhangdokument 3.3 Sonderberechnungsvorschrift F-Gase zu LCA Bilanzierungsregeln QNG").
* die Einzelanforderung „13.3 (Alt:13.1) Halogenierte Kältemittel“ aus dem Anhangdokument 3.1.3" ist nicht erfüllt, wenn als Kältemittel in mindestens einer RLT-Anlage mit Kältetechnik und Wärmepumpen kein natürliches Kältemittel gemäß AMEV Kälte 2017 Tab. 4 oder als zukunftssicher bis 2030 eingestuftes Kältemittel gemäß AMEV Kälte 2017 Tab. 3 eingesetzt wird (siehe Abschnitt "Hinweis" unten)
Konkrete Handlungsanweisung zur Umsetzung der Sonderberechnungsvorschrift F-Gase: Konkret befolgen Sie bitte die Handlungsanweisungen, die im "Anhangdokument 3.3 Sonderberechnungsvorschrift F-Gase zu LCA Bilanzierungsregeln QNG" im Abschnitt "Methode" beschrieben ist.
Hinweis zur Unterscheidung natürliche Kältemittel (=AMEV Tabelle 4) / nicht natürliche Kältemittel (=AMEV Tabelle 3) / zukunftssicher bis 2030 eingestufte Kältemittel gemäß AMEV Kälte 2017 (=siehe Eintrag in AMEV Tabelle 3, Spalte "Zukunftssicher bis 2030"): Link zur AMEV 2017 [img][/img] [img][/img]