bei meiner aktuellen Arbeit macht mir vor Allem das Thema "QNG-Plus Barrierefreiheit" bei Wohngebäuden mit mehr als 5 WE Probleme. Aus meiner Sicht sind die Anforderungen nicht immer Eindeutig, die ready-Broschüren teilweise schwammig formuliert. Insbesondere, weil das QNG diese nicht selbst definiert, sondern auf die "ready"-Leitlinien verweist. Ich möchte kurz darlegen, wo ich hier meine Schwierigkeiten habe und hoffe auf rege Diskussion.
Von vorne: QNG fordert, für "80% der Wohneinheiten.....7 von 8 Kriterien". Hier die erste Frage: Was ist, wenn 80% keine glatte Anzahl an Wohneinheiten ergibt? Kaufmännisch runden, immer auf, immer ab?
Ist diese Hürde genommen, muss man in die "ready"-Thematik einsteigen. Hier wird es nicht leichter. Das beginnt mit der Datengrundlage: Es gibt eine ready-Homepage, einen Bericht "ready-kompakt" und das große "ready" mit 300 Seiten...nicht jede Information findet man in jedem der drei Quellen.
Die Tabelle mit den Kriterien findet man zumindest in jedem Dokument wieder. Auf den ersten Blick sind die Kriterien auch einfach, aber der Teufel steckt hier für mich wieder im Detail. Im folgenden beziehe ich mich auf "ready-kompakt"
Kriterium A1.1: Absatzfreie Zugänge, mit Aufzug, in der Regel ab 3 Vollgeschoßen. Muss also bei 2 Vollgeschoßen nie ein Aufzug vorgesehen werden? Gilt das Kriterium dann als erfüllt und man hat noch einer weiteren "Joker" (7 von 8 Regel) frei? Und weiter, bis wohin muss der Aufzug reichen? Auf Seite 11 im Fließtext heißt es dann: "Der Aufzugseinbau zur Erschließung aller nutzbaren Geschosse...". Das Kellergeschoß mit Waschkeller etc. ist auch nutzbar. Ein nachträglich angebrachter Außenaufzug endet aber meist im EG, ist soetwas dann keine akzeptable Lösung im Sinne des Kriteriums? Auch erst im großen ready der Hinweis, dass der Aufzug auch heute schon baurechtlich vorbereitet sein muss, nicht nur technisch Umsetzbar. Wieder ein Streitpunkt beim Außenaufzug: Heute aufgrund Abstandsflächen nicht zulässig, in 10 Jahren wenn Gesetze gelockert werden vielleicht schon. In manchen Städten mit Ausnahmegenehmigung heute schon kein Problem, trotz Abstandsflächen.
Kriterium A1.2 Die Erschließung bis zu den Wohnungseingangstüren muss stufen- und schwellenlos sein Auf Seite 11 im Fließtext wird dann ergänzt: "vorzugsweise* absatzfrei", wieder eine schwammige Formulierung, die Interpretationsspielraum zulässt.
Kriterium A2.2 Wege, Flure – nutzbare Breite 90 cm*–1,20 m Klingt zunächst einfach, 90 cm sind keine große Hürde. Die Beschreibung auf Seite 11 ließt sich dann wieder anders: 1,20 m ist das Standardmaß nur "Bei Durchgangs- oder Laibungstiefen von ≤ 1,00 m sind Durchgangsbreiten von 0,90 m bedingt zulässig*" - erneut schwammig formuliert mit "bedingt". Meine Interpretation hierzu ist: bedingt zulässig heißt für ready besuchsgeeignet ausreichend. Im weiteren Text ist dann noch von "Freiflächen* vor Drehflügeltüren" die Rede, hier ist nicht klar zu welchem Kriterium diese Passage gehört und demnach ob es für QNG relevant ist oder nicht. Das gilt im Übrigen für die gesamte Seite 11.
Kriterium A2.4 Haus-, Wohnungseingangs-, Fahrschachttüren mind. 90 cm Hier aus meiner Sicht eindeutig formuliert.
Kriterium A2.5 Türen – nutzbare Durchgangsbreite mind. 80 cm Meint das also alle anderen Türen (Türen innerhalb der Wohnung, Türen im Keller, zu Gemeinschaftsräumen)?
Kriterium A2.6 Wendeflächen außerhalb der Wohnung 1,20 x 1,20 m Seite 11 ergänzt wiederum: "falls keine Sackgassen vorhanden sind, ggf. durch den Einbau von automatischen Türsystemen" und "Flurbreiten zwischen 1,00 m und 1,20 m sind bedingt zulässig* bei geraden Wegen oder Fluren ohne seitliche Abgänge sowie bei erhöhter Mindestbreite der seitlich angeordneten Türen. Dabei muss die Faustregel für Freiflächen vor Drehflügeltüren" - hier wieder die Frage: relevant oder nicht?
A2.7 und A4.4 sind soweit klar.
Zusammenfassend eine persönliche Meinung: Seitens QNG wird nicht klar genug gemacht, bis zu welcher Tiefe man sich mit "ready" beschäftigen muss, welche Passage gelten und welche nicht. Die Tabelle auf Seite 10 abzuhaken ist das eine. Die Erläuterungen der folgenden Seiten zu lesen das andere. Es war wohl nicht im Sinne der ready-Autoren, dass einzelne Kriterien herausgepickt werden, wie es das QNG hier tut, weil ready als Gesamtkonzept zu verstehen ist. Es wäre daher hilfreich, wenn QNG die Anforderungen in den eigenen Dokumenten nochmals präzise formulieren würde anstatt auf ready zu verweisen.
Weiterhin hoffe ich, auf die oben genannten Fragen Antworten zu erhalten.