Die Anforderungen der Zeile 38 Montageschäume in der Qualitätsstufe 3 und 4 werden vorübergehend (bis Produkteinführung) wie folgt angepasst und sind (für alle in der Zeile genannten Anwendungen) in der Version 15 (15.05.2015 Veröffentlichungsdatum) und 18 anzuwenden: Nach Produkteinführung von Produkten für die Qualitätsstufe 3 und 4 werden die unten dargestellten Änderungen (gelb) wieder rückgängig gemacht.
Anpassungen siehe gelb markierte Einträge. QS3: wie QS 2 („kein Einsatz von Weichmachern und halogenierten Flammschutzmittel“-die Anforderung entfällt vorübergehend) QS4: Ergänzung aus der Version 12 (Keine Verwendung von Montageschäumen) und Hinweis, dass die aktuellen Anforderung nach erfolgter Produkteinführung weiterhin gelten
Hintergrund: Die Anpassungen sind erforderlich, da es aktuell keine Montageschäume am deutschen Markt gibt, die die Anforderungen in der Qualitätsstufe 3 und 4 erfüllen, daher entspricht vorerst die Qualitätsstufe 3 den Anforderungen der Qualitätsstufe 2 und die Qualitätsstufe 4 entsprechend der Version 2012 (Keine Verwendung von Montageschäumen) geändert.
Die Anforderungen wurden seitens der DGNB in der Version 15.2 mit der Erwartungshaltung angepasst, dass die Markteinführung entsprechender Produkte (entsprechende Informationen aus der Industrie lagen der DGNB vor) erfolgt. Die Markteinführung entsprechender Produkte wird aktuell vorangetrieben.
Beispiele der Ausführung (Fenster-/Türbereich): In der Qualitätsstufe 3 und 4 ist z.B. im Fensterbereich eine Ausführung mit Fugenbändern möglich (kein Einsatz von Montageschaum). Im Bereich der Türzargen ist eine Ausführung ohne Montageschäume (konstruktive Lösung) umsetzbar.
Hinweis zur Nachweisführung: Projekte, die plausibel darlegen können, dass bis zur Veröffentlichung dieses Beitrags eine entsprechende Ausschreibung der Zeile 38 für die Qualitätsstufe 4 erfolgt ist, können eine techn. Ausnahme in Anspruch nehmen und werden bei Erfüllung der ab sofort gültigen Qualitätsstufe 3 (Emicode EC1 Plus und kein Einsatz von halogenierten Treibmittel, Chlorparaffinen, TCEP) nicht abgewertet.