wie ist die Spalte "Typische Einsatzbereiche" zu verstehen? Sind das nur "typische" Beispiele oder ist das die Auflistung der Bauteile, die dezidiert nachzuweisen sind, so wie in der Kriterienmatrix ENV1.2?
In Wecobis wird dazu folgender Hinweis gegeben: "Im typischen Einsatzbereich, der als beispielhaft und nicht erschöpfend angesehen werden muss, ...." (Quelle: https://www.wecobis.de/p-a/p-a-daemmstof...endaemmung.html) -> diese Logik lässt sich m.E. auch auf QNG übertragen.
Liebes DGNB-Team, ich möchte Bezug nehmen auf das geschlossene Thema: Anerkennung Anhangdokument "3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien" im DGNB Zertifikat Hier schreiben Sie, dass bei Nachweisführung gemäß QNG-Premium (auch wenn nur QNG-Plus beantragt ist) im Kriterium ENV 1.2 ohne weitere Nachweise an die Anforderungen aus der DGNB-Matrix die QS4 anerkannt wird.
Es geht um den Kriterienkatalog "Neubau kleine Wohngebäude, 2013.2":
1. Frage: Sie schreiben in Ihrer Anwort, dass zusätzlich noch die Baustellenkontrollen gem. Kriterium ENV 1.2 durchzuführen sind. Im Kriterienkatalog NWK13 findet sich im Kriterium ENV 1.2 kein Hinweis auf notwendige Baustellenkontrollen. Heißt das, bei kleinen Wohngebäuden benötige ich die Kontrollen nicht und die Nachweisführung gem. QNG-Premium reicht für die volle Bepunktung?
2. Frage: Lt. Kriterium SOC 1.2 des NKW13 kann auf die Innenraumluftmessung verzichtet werden, wenn im Kriterium ENV 1.2 mind. die QS3 nachgewiesen ist. Damit werden im Indiaktor 1 25 CLP anerkannt. Ist es also richtig, dass wenn ich in ENV 1.2 aufgrund der Nachweisführung gem. QNG-Premium die QS4 ohne weitere Nachweise anerkannt bekomme, in SOC 1.2 keine Messung verpflichtend ist und die 25 CLP automatisch anerkannt werden?
im Rahmen eines Bürobauprojektes ergibt sich gem. QNG Anhangdokument "3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien" die Frage, ob die Anforderung der Zeile "9.3 Biozide in Abdichtungsbahnen" auch in nicht-begrünten Teilbereichen anzuwenden ist, wenn es die Dachfläche größtenteils begrünt ist. Die Planung sieht aktuell vor mind. 50% des Gründachpotenzials umzusetzen, Teilbereiche sollen jedoch nicht begrünt werden. Es gilt nun zu vermieden, dass unterschiedliche Folien in den begrünten und nicht-begrünten Teilbereichen eingesetzt werden. Kann hier auf eine technische Notwendigkeit verwiesen werden, oder entfällt die Anforderung an die Abdichtungsbahn sogar, wenn der größte Teil der Fläche begrünt ist?