Hallo, bei einem ambitionierten Vorhaben wurde aus Nachhaltigkeitsaspekten eine Holzbauweise gewählt, welche auch innenarchitektonisch zur Geltung kommen soll. Bei dem Vorhaben wird bei ENV1.2 die Qualitätsstufe 4 angestrebt. In diesem Zusammenhang ist die Beschichtung von weitgehend sichtbaren Brettschichtholzbauteilen und Brettsperrholzdecken durch eine technische Beschichtung vorgesehen, welche in erster Linie dem Schutz vor Verschmutzung und Witterungseinflüssen während der Transport- und Bauphase und ggf. auch dem UV-Schutz dient. Das derzeit vorgesehene Produkt wird im Navigator unter dem Registrierungscode WFAN5D geführt. Es handelt sich hiernach bei dem geplanten Anwendungsfall nicht um eine dekorative Beschichtung sondern um eine Beschichtung auf Grund technischer Anforderungen. Trotz des sehr niedrigen VOC-Gehalts des vorgesehenen Produktes käme für dieses Produkt wohl eine Zertifizierung mit DE-ZU 12a nicht in Frage, da gemäß der Vergabekriterien zu DE-ZU 12a Lacke und Lasuren mit Filmschutz ausgeschlossen sind. Meinem Verständnis nach ist die Zeile 1 nur bei dekorativen Beschichtungen relevant und sind die Zeilen 28 bis 31 in der Regel nur für Produkte relevant, die unter die Biozidverordnung fallen bzw. es sich um ein Biozid handelt.
Gerne würde ich das Produkt auch im Navigator einmal durchdeklinieren, aber tue mich bei der Zeilenzuordnung schwer bei dem besagten Anwendungsfall. Hängt die Zuordnung zu Zeilen bei diesem Produkt vom Anwendungsfall ab? Ist dieses Produkt einer Zeile der Kriterienmatrix bei dem geplanten Anwendungsfall zuzuordnen?
Viele Grüße, Carsten Johannsen Architekt, DGNB-Consultant
PLANSITE GmbH & Co. KG Am Mittelhafen 16 48155 Münster
Carsten Johannsen
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Der Umgang mit farblosem UV-Schutz für sichtbare Holzflächen im Innenraum würde uns auch interessieren. Im Doku-Tool (Excel) steht im Leitfaden_Bauteile bei Zeile 1 unter nicht relevante Produkte "Verleimung und Vergrauungsschutz von Holzbinder oder anderen tragenden Holzstrukturen". UV-Schutz kann ja auch als Art Vergauungsschutz gesehen werden. Sofern es sich zusätzlich nicht um einen chemischen Holzschutz handelt (Z.28-30) oder um eine filmgeschützte Lasur (Z. 31 - nur für Wohnen) wäre keine Zeile zutreffend und das Produkt folglich freigegeben. Ist das so richtig?
@Herr Joahnnsen: Für Sie vielleicht generell noch hilfreich: In Zeile 1 lässt sich explizit für werkseitige Beschichtungen die QS4 auch bereits mit der VOC-Anforderung der QS3 erreichen. Das ist einem Hinweis unter der Matrix zu entnehmen: "Hinweis - werkseitige Beschichtungen: Die VOC-Anforderungen der Zeile 1 in der höchsten Qualitätsstufe (QS) können werkseitig mit Beschichtungsstoffen der QS3 (<100g VOC/l) erfüllt werden."