Für alle neu angemeldeten Projekte und für alle laufende Projekte für die die geänderte Nachweisführung umsetzbar ist, gelten die Nachweisführung der Version 2023 gemäß Kapitel "Erforderliche Nachweise".
Sehr geehrtes DGNB Team, es ist mit erheblichem Aufwand verbunden, mitten im bereits an Bauleitung und Ausführende kommunizierten Nachweisprozess, das Verfahren für Projekte in der Version 2018 umzustellen. Die Kriterien für ein "Muss" zum veränderten Nachweis bitte ich klarer zu fassen. Besten Dank. Carmen Cremer
Carmen Cremer Dipl.-Ing. Architektin FG Architekten und Sachverständige GmbH
Sehr geehrtes DGNB-Team, wir würden gerne die benannte Änderung der Nachweisführung bei den Baustellenkontrollen bei unseren Projekten in der Version 2018 einführen. Wir sind jedoch noch mit der Frage konfrontiert, ob diese Änderung nur für die Nachweisführung des Kriteriums ENV 1.2 gültig ist, oder auch für PRO2.2 Qualitätssicherung der Bauausführung, Indikator 3: Qualitätssicherung der verwendeten Bauprodukte. Hier wird für 20 Punkte verlangt: Durchführung eines kontinuierlichen Soll-Ist-Abgleichs der verwendeten Materialien (nach Bedarf) und entsprechende Dokumentation in den Begehungsprotokollen durch die Bauleitung. Dieses Kriterium entfällt in der 2023-er Version komplett. Dürfen wir davon ausgehen, dass die geforderten Baustellenkontrollen gemäß ENV 1.2, Version 2023 für 20 Punkte beim Indikator 3 von PRO 2.2 (Version 2018) akzeptiert werden? Vielen Dank und freundliche Grüße, Edit Varga