von QNG habe ich zwischenzeitlich sehr schnell eine Antwort bekommen, die die Entscheidung wieder in Richtung DGNB verlagert:
Guten Tag Herr Flach,
vielen Dank für die schriftliche Ausformulierung und Zusendung Ihrer Anfrage!
Nach interner Rücksprache konnten wir Ihre Frage klären und können Ihnen nun mitteilen, dass nach unserem Kenntnisstand die Anforderung aktuell aufgrund des Mangels an verfügbaren Prüfvorgaben tatsächlich nicht erfüllt werden kann.
Abweichung von den Anforderungen, müssten in diesem Fall daher möglich sein! Diese Abweichungen können jedoch ausschließlich von den Zertifizierungsstellen geprüft und genehmigt werden. Daher möchten wir Sie bitten, sich für Einzelfallentscheidung an Ihre jeweilige Zertifizierungsstelle zu wenden.
Das Thema ist bei BMWSB bei den zuständigen Kollegen platziert und wird im neuen Jahr erneut angegangen und konkretisiert!
Vielen Dank für Ihren Hinweis!
Wir hoffen, Ihnen hiermit bereits weiterhelfen zu können, stehen Ihnen aber jederzeit zum weiteren Austausch zur Verfügung.
@DGNB: Nun wäre es sinnvoll Ihrerseits die Anforderung klarzustellen...
können Sie kurz erläutern, auf was sich Ihre Anfrage bei der QNG bezogen hat. Das wird aus Ihrer Nachricht ganz klar... geht es um die Berücksichtigung von Estrich oder um was genau? Nur damit wir alle die Diskussion mitverfolgen können...
Wir würden uns vorsichtshalber bezugnehmend auf die Beispielrechnung vom 05.12.2024 gerne rückversichern:
Ist es für das QNG zulässig eine Unterschreitung des eigentlich als erheblich vorgegeben Anteils RC-Gesteinskörnung (DAfStb) durch eine Mehrlieferung an RC-Beton zu kompensieren?
So sieht es ja Ihre Beispielrechnung im zweiten Teil vor. Hauptsache also man kommt auf die äquivalente Masse an RC-Gesteinskörnung? Wir finden innerhalb der offiziellen QNG-Unterlagen nur keine Formulierung, welche diese Möglichkeit darstellt und erbitten daher eine Rückbestätigung.
Unser Projekt befindet sich in einem Trinkwasserschutzgebiet. Am Standort sind Recyclingstoffe im Erdbau verboten. Ist es auf Grund dieses Umstandes erlaubt, den Beton und die Mengen des Substrates/der Erdbaustoffe im EG aus der Rechnung zu exkludieren? Das Gründach könnte dann wiederum die Sekundärrohstoffe im Substrat nachweisen genauso wie die anderen Betonteile, wo RC Beton zugelassen ist.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Antje Holdefleiss