In Z32 gilt als Abschneidekriterium: Gesamtfläche aus Bauteil > 5 m² In Z33 gilt > 100 m² je Bauteiltyp In Z19 gilt: > 10 m² beschichteter Bauteilfläche
was ist genau mit der "Gesamtfläche aus Bauteil, Bauteiltyp und beschichteter Bauteilfläche gemeint?
Mal ein paar wohlgemerkt überspitzte Beispiele: Z32: 200 m² Aluminium-Vorhangfassade : Es werden 40 Platten verbaut. Jede vorhängte Platte bleibt unter 5m². Die Gesamfläche als Bauteil ist < 5m² und damit nicht relevant. Die ganze Fassade wäre demnach nicht nachzuweisen.
Z19/Z33 Beispiel 10 Stück Stahltür grundiert, jeweils 4m² Fläche pro Tür: Jedes Bauteil (jede Tür für sich) bleibt unter den 10 m² und ist damit nicht nachweisrelevant nach Z19. 10 Türen zusammen ergeben 40m², müssen demnach nicht inZ33 bilanziert werden. Wenn im gleichen Beispiel 100 Türen á 4m² verbaut werden, müssten die Türen weiterhin NICHT nach Z19 bewertet werden, da nicht relevant. Nach z33 muss der Nachweis erfolgen, da diese in Summe über 100 m² sind.
Habe ich dies so richtig verstanden, oder ist die Krit-Matrix hier anders zu verstehen?
auch mich würde die Antwort hierfür interessieren.
Zudem würde ich mich auch über eine Klarstellung zur Definition "max. 5% der BGF" freuen. Bedeutet das alle vernachlässigten Produkte zusammen dürfen in der Fläche nicht mehr als 5% der BGF ausmachen. z.B. bei einer BGF von 10.000m². Die vernachlässigte Beschichtung nach Z.23 hat 400m², die staubbindende Beschichtung nach Z.3 hat auch eine Fläche von 400m². Darf ich beide Produkte vernachlässigen oder nur eines?