Vom Ministerium gibt es zur Flächenberücksichtigung folgende Aussage: "Die im QNG unter 2.6 geforderten Flächen für die Dachbegrünung werden bis Innenkante Attika berechnet. Technikaufbauten werden nicht in Abzug gebracht, sondern fliessen in das Gründachflächenpotenzial mit ein. Glasflächen werden abgezogen."
Hallo, ich habe diesbezüglich eine Frage zu SBI21: Das Bestandsgebäude wird durch 2 Anbauten ergänzt. Ist es korrekt, dass ausschließlich die neue Dachfläche (Anbauten !) zu mindestens 50% der festgestellten Gründachflächenpotenzial als Gründach ausgeführt werden müssen? MfG Kirbach
zur Festlegung, dass die Dachfläche von Innenkante bis Innenkante bewertet wird, ist bei den FAQs zum QNG eine andere Bezugsgrenze definiert. Dort heißt es: "2.5 Beziehen sich die unter Anforderung 6 „Gründach“ der Anlage 3 zum QNG-Handbuch geforderten Anteile auf die Gesamtdachfläche gemäß Bruttodachfläche Außenkante Fassade oder Innenkante Attika? Können hier Technikaufbauten/PV-Anlagen abgezogen werden? Die von der Anforderung 6 „Gründach“ (ANF6-1) geforderten Flächen für die Dachbegrünung werden bis Außenkante Attika berechnet. Technikaufbauten werden nicht in Abzug gebracht, sondern fließen in das Gründachflächenpotenzial mit ein. PV und Gründach stehen aufgrund bestehender technischer Lösungen nicht in Konkurrenz, weshalb PV-Anlagen nicht aus der Fläche herausgerechnet werden dürfen."
Wir bitten um kurzfrifiste Rückmeldung, ob nun die Dachfläche bis Innenkante Attika (Festlegung DGNB, siehe oben) oder bis Außenkante Attika (Festlegung QNG, FAQ 2.5) maßgeblich ist. Vielen Dank.
Nach Abstimmung mit dem Ministerium, wurde sich auf folgende Festlegung geeinigt:
Die Außenkante ist maßgeblich. Aussage QNG FAQ:
"Die von der Anforderung 6 „Gründach“ (ANF6-1) geforderten Flächen für die Dachbegrünung werden bis Außenkante Attika berechnet. Technikaufbauten werden nicht in Abzug gebracht, sondern fließen in das Gründachflächenpotenzial mit ein. PV und Gründach stehen aufgrund bestehender technischer Lösungen nicht in Konkurrenz, weshalb PV-Anlagen nicht aus der Fläche herausgerechnet werden dürfen."
Zum Zeitpunkt der obigen Festlegung von Seiten der DGNB, gab es noch noch keine Abstimmung mit allen beteiligten Parteien. Somit bitten wir darum sich an die Außenkante zur Bestimmung des Grünflächenpotential zu halten. Wir bitten um Verständnis.
dürfen Glasflächen (z.B.) Dachfenster weiterhin rausgerechnet werden? In Ihrer Korrektur vom 04.10.2023 sind Sie auf diesen Punkt nicht erneut eingegangen, ich gehe davon aus, dass daher die Regelung bzgl. Glasflächen immer noch der Beschreibung vom 21.12.2022 entspricht. Heißt mein Gründachpotenzial ist Dachfläche mit geeigneter Neigung minus Glasflächen.
dürfen Flächen mit > 10 ° Steigung begrünt werden und damit nicht begrünte Dachflächen <= 10 ° ausgleichen? Dachneigungen bis 15 ° werden nach QNG als "noch geeignet" für Begrünung festgehalten.
wir haben eine (begrünte) Terrasse über dem 1. OG und fragen uns ob diese Terrassenfläche zu den als geeignet eingestuften Dachflächen zählt? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
dürfen Glasflächen auch nach QNG vom Gründachpotential abgezogen werden?
Wie ist mit Dachflächen (nach QNG und DGNB) umzugehen, die der Erschließung dienen (Zugang Nutzungseinheiten im 1. Obergeschoss über Dachfläche über EG?). Die Oberfläche kann hier ja nutzungsbedingt nicht begrünt werden.
1. dürfen Flächen mit > 10 ° Steigung begrünt werden und damit nicht begrünte Dachflächen <= 10 ° ausgleichen? Dachneigungen bis 15 ° werden nach QNG als "noch geeignet" für Begrünung festgehalten.
Die Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Bitte schicken sie eine Mail beg@dgnb.de
2. wir haben eine (begrünte) Terrasse über dem 1. OG und fragen uns ob diese Terrassenfläche zu den als geeignet eingestuften Dachflächen zählt? Die Fläche muss berücksichtigt werden
3. dürfen Glasflächen auch nach QNG vom Gründachpotential abgezogen werden? Ja, Glasflächen dürfen abgezogen werden
4. Wie ist mit Dachflächen (nach QNG und DGNB) umzugehen, die der Erschließung dienen (Zugang Nutzungseinheiten im 1. Obergeschoss über Dachfläche über EG?). Die Oberfläche kann hier ja nutzungsbedingt nicht begrünt werden. Die Fläche darf nicht abgezogen werden.